Klosterhof im Maxhaus

Ermäßigungen im Maxhaus

Folgende Besuchergruppen erhalten im Maxhaus nach Vorlage eines entsprechenden Ausweises oder Bewilligungsschreibens eine Ermäßigung auf den regulären Eintrittspreis:

  • Empfänger von ALG 2 („Hartz IV“)
  • Sozialhilfeempfänger
  • Inhaber des Düsselpass
  • Schüler/innen
  • Studierende
  • Auszubildende
  • Bundesfreiwilligendienstleistende
  • Schwerbehinderte

Bei Ticketpreisen bis zu 10 Euro beträgt die Ermäßigung 2 Euro, bei Ticketpreisen über 10 Euro beträgt die Ermäßigung 4 Euro.